Allgemeines - Ausbildung Betriebsbrandschutz
Wir bieten Lehrgänge und Fachseminare für den organisatorischen Brandschutz in Betrieben entsprechend der Ausbildungsrichtlinie TRVB O 117 an.
Die gesamte Ausbildung wird für die einzelnen Zielgruppen modular angeboten und gliedert sich in Grundausbildung, Erweiterte Ausbildung und Fortbildung.
- Brandschutzorgan
Beauftragte oder selbständig handelnde Person, welche innerhalb eines Betriebes die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wahrnimmt. - Brandschutzbeauftragter (BSB)
Geschultes Brandschutzorgan, welches für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in einem Betrieb verantwortlich ist. - Brandschutzwart (BSW)
Brandschutzorgan, welches für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt wird und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche des Betriebes tätig ist. - Brandschutzgruppe (BSG)
Personengruppe in einem Betrieb, die entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung ausgebildet und ausgerüstet ist, um im Brandfall den Schutz der im Betrieb Beschäftigten zu gewährleisten. - Interventionsdienst (IVD)
Bei Brandmeldeanlagen während des Interventionsschaltbetriebes erforderliches Personal, welches die Erkundung hinsichtlich der Alarmursache, durch einfache Maßnahmen allfällige Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen, die Erste Löschhilfe sowie die Einweisung der Feuerwehr durchführt.
Zum Erreichen der Berechtigung, die Funktion eines Brandschutzorganes auszuüben, sind erforderlich:
| Brandschutzwart (BSW) | Modul 1 | |
| Brandschutzbeauftragter (BSB) | Modul 1 + Modul 2 + themenbezogene Seminare + branchenbezogene Seminare | |
| Brandschutzgruppe (BSG) | Modul 1 + Modul 3 | |
| Interventionsdienst (IVD) | Modul 1 + Fachseminar Brandmeldeanlagen |
Modul 1 = Grundlehrgang für alle Brandschutzorgane
Modul 2 = Aufbaulehrgang für Brandschutzbeauftragte
Modul 3 = Aufbaulehrgang für Mitglieder einer Brandschutzgruppe
Jedes ausgebildete Brandschutzorgan erhält als persönlichen Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des Grundlehrgangs (Modul 1) einen Lichtbildausweis - den Brandschutzpass. Dieser Brandschutzpaß ist in allen Bundesländern gültig. Für Brandschutzbeauftragte ist die Gültigkeitsdauer des Brandschutzpasses mit 5 Jahren begrenzt. Für eine Verlängerung ist der Besuch eines Fortbildungsseminars erforderlich.
Für die Teilnahme an den Aufbaulehrgängen oder den Fachseminaren wird der erfolgreiche Besuch des Grundlehrgangs Modul 1 vorausgesetzt!
Veranstaltungsort: Landesfeuerwehrschule Salzburg, 5020 Salzburg, Karolingerstraße 30
