FAQ – Häufige Fragen
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Wann beginnen die Kurse und wie lange dauern diese? Die Module dauern von 08:30 bis ca. 16:30 Uhr. Die Anmeldung der Teilnehmer zu den jeweiligen Kursen erfolgt ab 08:00 Uhr im Empfangsbereich der Landesfeuerwehrschule.
Welche Ausbildung benötige ich um
Brandschutzbeauftragter zu werden? |
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| Wie
oft muss ich meinen Brandschutzpass verlängern und wie mache
ich das? Der Brandschutzpass muss alle 5 Jahre verlängert werden. Brandschutzbeauftragte müssen dafür entweder ein Fortbildungsseminar oder eine nutzungsbezogenes Seminar besuchen. Für Brandschutzwarte und Mitglieder von Brandschutzgruppen hat innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich eine Fortbildung durch den Brandschutzbeauftragten zu erfolgen (über Zeit und Inhalt sind Aufzeichnungen zu führen). Für eine Verlängerung durch eine Ausbildungsinstitution ist ein Fortbildungsseminar zu besuchen. |
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| Was
kann ich tun, wenn ich die Ablauffrist von 5 Jahren
überschritten habe? Wenn innerhalb von 5 Jahren kein Fortbildungsseminar besucht wurde, besteht die Möglichkeit in den folgenden 3 Jahren Modul 2 nochmals zu absolvieren um wieder eine Verlängerung um 5 Jahre zu erwirken. Wird jedoch diese 3 Jahresfrist versäumt, muss die gesamte Ausbildung erneut absolviert werden. |
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| Welche
Ausbildung benötige ich für den Interventionsdienst?
Für den Interventionsdienst ist die Absolvierung von Modul 1 – Grundkurs "Ausbildung zum Brandschutzwart" und dem Fachseminar "Brandmeldeanlagen" erforderlich. |
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| Welchen
Kurs muss ich besuchen um Sprinklerwart zu werden? Um Sprinklerwart zu werden ist lediglich der Besuch des Fachseminars "Sprinkleranlagen" erforderlich. |
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| Was
kann ich tun, wenn mir mein Brandschutzpass und/oder Zeugnis abhanden
gekommen ist/sind? Der Brandschutzpass und das Zeugnis können im Verlustfall kostenpflichtig erneuert werden. In diesem Fall bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. |
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| Was
muss ich zum Kurs mitbringen? Immer mitzubringen ist ein Stift. Für Modul 1 benötigen Sie des Weiteren noch ein Passfoto. Bei Modul 2 ist die Kursmappe von Modul 1, sowie der der Brandschutzpass mitzubringen. Von Feuerwehrmitgliedern, denen der Fortbildungslehrgang I für Modul 1 angerechnet wurde benötigen wir ein Passfoto und Ihren Feuerwehrausweis. Die Kursunterlagen von Modul 1 erhalten Sie Vorort. Bei Fachseminaren ist falls vorhanden der Brandschutzpass mitzunehmen. |
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| Wo
findet der Kurs statt? Die Kurse finden alle in der Landesfeuerwehrschule, Karolingerstraße 30, 5020 Salzburg statt. Parkplätze sind genügend vorhanden. |
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| Unter
welchen Bedingungen kann ich meine Anmeldung stornieren? Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich angenommen. Alle Stornierungen vor Rechnungslegung (ein Monat vor Kursbeginn) sind kostenlos. Nach Rechnungslegung wird ein Unkostenbeitrag von € 25,- in Rechnung gestellt. Für Anmeldungen, die nicht bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr voll verrechnet werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Einganges der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann genannt werden, sofern Sie den Anforderungen entspricht. Alle Terminverschiebungen müssen leider als Stornierungen und Neuanmeldungen verbucht werden. |
