OIB-Richtline
Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten. Da diese OIB-Richtlinien in Salzburg noch nicht für verbindlich erklärt wurden, behält das Salzburger Bautechnikgesetz seine Gültigkeit.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des "Österreichischen Instituts für Bautechnik"
