Feuerpolizeiliche Überprüfungen
Das Land Salzburg ist in 119 Ortsgemeinden unterteilt, wobei diese auf 5 politische Bezirke verteilt sind. Entsprechend der Salzburger Feuerpolizeiordnung ist der jeweilige Bürgermeister als oberstes Feuerpolizeiorgan zuständig die Inhalte der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 wahrzunehmen. Darin ist unter § 10 und §11 die Durchführung einer feuerpolizeilichen Überprüfung (Feuerbeschau) in den Gemeinden verankert.
Die Feuerbeschau ist eine im Beisein der Liegenschaftseigentümer durchzuführenden Besichtigung der baulichen Anlagen, insbesondere der Rauch- und Abgasfänge, Verbindungsstücke, Feuerstätten, Dachböden, Keller, Garagen-, Betriebs- und Lagerräumen zum Zweck der Feststellung ihres ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustandes in feuerpolizeilicher Hinsicht.
