Allgemeine Informationen

Wir bieten Lehrgänge und Fachseminare für den organisatorischen Brandschutz in Betrieben entsprechend der Ausbildungsrichtlinie TRVB O 117 an.

Betriebsbrandschutz­ausbildung

Die gesamte Ausbildung wird für die einzelnen Zielgruppen modular angeboten und gliedert sich in Grundausbildung, Erweiterte Ausbildung und Fortbildung.

  • Brandschutzorgan
    Beauftragte oder selbständig handelnde Person, welche innerhalb eines Betriebes die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wahrnimmt.
  • Brandschutzbeauftragter (BSB)
    Geschultes Brandschutzorgan, welches für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in einem Betrieb verantwortlich ist.
  • Brandschutzwart (BSW)
    Brandschutzorgan, welches für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt wird und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche des Betriebes tätig ist.
  • Brandschutzgruppe (BSG)
    Personengruppe in einem Betrieb, die entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung ausgebildet und ausgerüstet ist, um im Brandfall den Schutz der im Betrieb Beschäftigten zu gewährleisten.
  • Interventionsdienst (IVD)
    Bei Brandmeldeanlagen während des Interventionsschaltbetriebes erforderliches Personal, welches die Erkundung hinsichtlich der Alarmursache, durch einfache Maßnahmen allfällige Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen, die Erste Löschhilfe sowie die Einweisung der Feuerwehr durchführt.

Zum Erreichen der Berechtigung, die Funktion eines Brandschutz­organes auszuüben, sind folgende Aus- bzw. Fortbildungen erforderlich:

  • Brandschutzwart (BSW)
    Modul 1
  • Brandschutzbeauftragter (BSB)
    Modul 1 + Modul 2 + themenbezogene Seminare + branchenbezogene Seminare
  • Brandschutzgruppe (BSG)
    Modul 1 + Modul 3
  • Interventionsdienst (IVD)
    Modul 1 + Fachseminar Brandmeldeanlagen

Modul 1 = Grundlehrgang für alle Brandschutzorgane
Modul 2 = Aufbaulehrgang für Brandschutzbeauftragte
Modul 3 = Aufbaulehrgang für Mitglieder einer Brandschutzgruppe

Jedes ausgebildete Brandschutzorgan erhält als persönlichen Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des Grundlehrgangs (Modul 1) einen Lichtbildausweis – den Brandschutzpass. Dieser Brandschutzpass ist in allen Bundesländern gültig. Für Brandschutzbeauftragte ist die Gültigkeitsdauer des Brandschutzpasses mit 5 Jahren begrenzt. Für eine Verlängerung ist der Besuch eines Fortbildungsseminars, eines Technikseminars oder eines nutzungsbezogenen Seminares erforderlich.

Für die Teilnahme an den Aufbaulehrgängen oder den Fachseminaren wird der erfolgreiche Besuch des Grundlehrgangs Modul 1 vorausgesetzt!

Veranstaltungsort:
Landesfeuerwehrschule Salzburg, 5020 Salzburg, Karolingerstraße 30