FAQ – Häufige Fragen

Die Module dauern von 08:30 bis ca. 16:30 Uhr. Die Anmeldung der Teilnehmer zu den jeweiligen Kursen erfolgt ab 08:00 Uhr im Empfangsbereich der Landesfeuerwehrschule.

Der Brandschutzpass muss alle 5 Jahre verlängert werden.
Brandschutzbeauftragte müssen dafür entweder ein Fortbildungsseminar, ein Technikseminar (BMA, Sprinkler, usw.) oder ein nutzungsbezogenes Seminar besuchen.
Für Brandschutzwarte und Mitglieder von Brandschutzgruppen hat innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich eine Fortbildung durch den Brandschutzbeauftragten zu erfolgen (über Zeit und Inhalt sind Aufzeichnungen zu führen). Für eine Verlängerung durch eine Ausbildungsinstitution ist ein Fortbildungsseminar zu besuchen.

Wenn innerhalb von 5 Jahren kein Fortbildungsseminar besucht wurde,ist der Kurs Modul 2 nochmals zu absolvieren. Der Kurs Modul 1 verliert seine Gültiglkeit nicht.

Für den Interventionsdienst ist die Absolvierung von Modul 1 Grundkurs „Ausbildung zum Brandschutzwart“ und das Fachseminar „Brandmeldeanlagen“ erforderlich.

Um Sprinklerwart zu werden ist zusätzlich zum Besuch des Fachseminars „Sprinkleranlagen“ zumindest eine Ausbildung zum Brandschutzwart (Modul 1) erforderlich.

Der Brandschutzpass und das Zeugnis können im Verlustfall kostenpflichtig erneuert werden. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Für Modul 1 benötigen Sie des Weiteren noch ein Passfoto.
Bei Modul 2 ist die Kursmappe von Modul 1, sowie der Brandschutzpass mitzubringen. Von Feuerwehrmitgliedern, denen das Modul 1 angerechnet wurde, benötigen wir ein Passfoto und Ihren Feuerwehrausweis.
Bei Fachseminaren ist, falls vorhanden, der Brandschutzpass mitzunehmen.

Die Kurse finden alle in der Landesfeuerwehrschule, Karolingerstraße 30, 5020 Salzburg statt. Parkplätze sind genügend vorhanden.

Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich angenommen. Alle Stornierungen vor Rechnungslegung (bis zu einem Monat vor Kursbeginn) sind kostenlos. Nach Rechnungslegung wird ein Unkostenbeitrag von € 25,- in Rechnung gestellt. Für Anmeldungen, die nicht bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr voll verrechnet werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Einganges der schriftlichen Stornierung.
Eine Ersatzperson kann genannt werden, sofern Sie den Anforderungen entspricht. Alle Terminverschiebungen müssen leider als Stornierungen und Neuanmeldungen verbucht werden.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten besteht aus zwei Modulen:
Modul 1 – Grundkurs „Ausbildung zum Brandschutzwart“
Modul 2 – Aufbaulehrgang „Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten“
Vor Absolvierung von Modul 2 ist die erfolgreiche Absolvierung von Modul 1 erforderlich.
Ausgenommen sind Mitglieder der Feuerwehr, welche den Fortbildungslehrgang 1 oder den Gruppenkommandantenlehrgang erfolgreich absolviert haben. Diesen kann lt. TRVB O 117 das Modul 1 angerechnet werden.